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  • #750899

    Ich habe mit Enfold die Möglichkeit, die Beiträge und andere Inhalte sehr leicht über die sozialen Medien mittels der Social Media Buttons unter dem jeweiligen Beitrag zu teilen. Klasse!
    Aber: Nun stellt sich mir die Frage welche Erklärungen ich dazu in der Datenschutzerklärung aufnehmen muss, damit ich als Anbieter nicht Opfer von Abmahnungen werde.
    Haben diese Social-Media-Buttons den Status von Plugins (keine WordPress-Plugins sondern eher allgemeine Website-Plugins via Code-Snippets)?
    Wenn ja:
    – Ist der Anbieter der Buttons (=Plugins/Snippets) das zugehörigen Social Network?
    – Benötigt man dann einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit den jeweiligen Netzwerken?
    Wenn nein:
    – Dann ist die Verwendung der Buttons urheberrechtlich bedenklich. Wie kann ich das heilen?

    Mein Rechtsanwalt machte mich gerade diesbezüglich darauf aufmerksam, dass dies grundsätzlich sehr problematisch sei.
    Jemand mit rechtlichem Sachverstand, der diesbezüglich helfen kann?

    Beste Grüße
    Rico

    #753003

    Hey bonza007,

    leider können wir bei solchen Fragen nicht helfen. Wir kümmern uns nicht um die stetig verändernde Gesetzeslage, sondern ausschließlich darum Enfold und andere Themes noch besser zu machen. Also am Besten mit deinem Anwalt darüber sprechen, der dich darüber mit Sicherheit gut informieren kann.

    Gruß,
    Andy

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